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Vater Mutter segne dein Kind 6

Joseph Jacobs

Vater, Mutter,
senge dein Kind!

DIE GNADE DES ELTERNSEGENS

Habt ihr, lieber Vater, liebe Mutter, es tief genug erwogen, welche Gnade durch den Elternsegen gegeben wird? Der Heilige Geist sagt euch darüber in der Heiligen Schrift (Sir 3, 9): „Des Vaters Segen stützt der Kinder Häuser; aber der Mutter Fluch zerstört sie von Grund aus.“ Ein Gesetz des ewigen, gerechten Gottes ist in diesen Worten ausgesprochen! Er selbst ist es, der den Segen und den Fluch der Eltern mit seiner Allmacht wirksam macht.
Gott hat uns auch an einem großen, gewaltigen Beispiel in der Heiligen Schrift die Folgen des Elternsegens vor Augen gestellt. Schaut hin auf den Patriarchen Noe, wie er die beiden guten Söhne segnet und den bösen verflucht! Bis heute wirken dieser Segen und dieser Fluch sich durch Gottes Kraft aus im Leben der Nachkommen. Gottes Satzungen sind ewig, und deshalb wird auch heute jeder gute Vatersegen durch Gott im Himmel bestätigt.
Ein Bischof richtete auf einer Diözesantagung der Gesellenvereine an die Söhne Vater Kolpings folgende Worte: „Meine jungen Freunde! Ihr habt mich um meinen bischöflichen Segen gebeten. Ich will ihn euch spenden als das Unterpfand des göttlichen Segens. Bei der Bischofsweihe wurde über mich gebetet: ,Was du segnest, das soll gesegnet sein.’ - Erbittet aber auch den elterlichen Segen, sooft ihr das Haus verlaßt, um in die Fremde zu ziehen. Die Eltern stehen an Gottes Stelle. Elternsegen ist Gottessegen. Meine guten Eltern haben mich niemals hinausziehen lassen ohne ihren Segen, den ich kniend entgegennahm; und als die bittere Stunde des Abschieds für dieses Leben kam, da habe ich meinem Vater noch einmal gedankt für alle Güte und Sorge, für alle Opfer und Mühen, die er mit mir im Leben gehabt hat. Dann kniete ich an seinem Sterbebett nieder, um seinen letzten Segen zu empfangen. Er legte mir die todmüde Hand auf das Haupt und bezeichnete mich mit dem Zeichen des Kreuzes: ,Gott segne dich, mein Sohn!’ Unter Tränen segnete ich ihn in kindlicher Dankbarkeit: ,Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.’ Segnend schieden wir voneinander: mein Vater, um hinzugehen in die ewigen Wohnungen, ich, um zurückzukehren zu meinen priesterlichen Arbeiten.“
Der Sohn, der so oft den Vatersegen empfangen, wurde später Bischof, um hinfort viele zu segnen. Ein anderes Beispiel. P. B. Schweiger erzählt von seiner Mutter: „Das Kreuz wurde jedem Kind vor dem Ausrücken an die Front auf die Stirne gezeichnet. Ich sehe sie noch, die starke Frau, wie ich als junger Rekrut vor ihr knie, wie sie mir die Hand aufs Haupt legt und mich segnet. - Und später: Der ergreifende Augenblick ist mir unvergeßlich, da ich als Primiziant vor meiner lieben Mutter kniete, um von ihr den Muttersegen zu empfangen, und da sie dann wiederum vor mir niederkniete, um den ersten heiligen Priestersegen ihres Kindes zu bekommen.“
Priesterberuf und Bischofsamt sind außergewöhnliche Folgen des Elternsegens. Sie werden seltener gegeben. Immer aber ist der Elternsegen wirksam, oft auch in zeitlichem Glück. „Des Vaters Segen stützt der Kinder Häuser.“
Mit Recht hat der heilige Ambrosius, der große Kirchenlehrer, gesagt: „lhr seid vielleicht nicht reich und könnt euren Kindern kein großes Vermögen hinterlassen. Aber eins könnt ihr ihnen geben: euren Segen. Es ist viel besser gesegnet, als reich zu sein. Wer von den Eltern gesegnet ist, ist von Gott gesegnet.“

WESHALB WIRKT GOTT DAS ?

Die Antwort ist kurz und klar: Weil er dich, lieber Vater, liebe Mutter, zu seinem Stellvertreter gemacht hat. Du hast dieses Amt nicht nur durch eine Ernennung bekommen. Dieser dein Auftrag gründet viel tiefer. Gottes Rechte und deine Rechte sind in das Kind hineingeboren. Ihr, Vater, Mutter, steht mit Gott an der Schwelle des Lebens eures Kindes. Gott bleibt eurem Kinde unsichtbar. An seiner Statt müßt ihr dem Kinde von Gott erzählen und ihm seinen Willen kundtun. Ihr sollt auch im Namen Gottes befehlen und, wenn nötig strafen. Viel mehr aber noch müßt ihr im Namen und in der Kraft Gottes segnen. Diese Rechte, auch dieses Segensrecht, besitzen alle Eltern auf der weiten Welt.
Aber euch, christliche Eltern, ist noch ein besonderes Segensrecht verliehen. Dieses habt ihr durch euer Weihesakrament empfangen, das heilige Sakrament der Ehe. Wie der Priester durch seine Weihe die priesterliche Segensgewalt erhalten hat, so habt ihr durch euer Ehesakrament für eure Kinder die Vollmacht und den Auftrag, sie zu segnen. Christus lebt in eurem Bunde und ist wirksam in allem, was ihr kraft desselben vollzieht.
Du darfst also, Vater, Mutter, nie denken: Dazu bin ich eigentlich nicht würdig. Was würdest du sagen, wenn ein Priester sich weigerte zu segnen mit der Begründung “Ich bin nicht würdig.”? Du hast doch dein Segensamt für dein Kind erhalten. Das ist deine Würde, deine Berufung, dein Auftrag. Du darfst nicht untreu werden. Walte deines Amtes!
Welche Gnaden sind in deine Hand gelegt! Nun spende sie auch deinen Kindern! Der folgende Abschnitt soll letzte Bedenken beheben.
Was tust du, Vater, Mutter, im tiefsten, wenn du dein Kind segnest? Du sprichst zu Gott! “Für dieses Kind, das Du mir gegeben, wende ich mich bittend zu Dir. Als Dein Stellvertreter will ich alles Gute ihm zuwenden. Erfülle Deine Verheißungen, o Gott, und lege Deinen Segen auf dieses Kind.” Dann bezeichnest du die Stirn des Kindes mit einem Kreuz und sprichst dazu: “Es segne dich, mein Kind, der allmächtige Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist!” Diese Worte brauchen nicht gesprochen zu werden. Es genügt, so zu denken. Auch Weihwasser ist nicht notwendig. Man könnte einwenden: “Dazu muß man ein Freund Gottes sein, und ich fürchte, daß ich das nicht bin.” Das wäre eine törichte Sprache. Gott ist dein liebreichster Vater. Und wenn wirklich eine ernste Sünde auf dir läge, so brauchst du nur das eine Wort zu sprechen: “Ich will Dich wieder lieben, so gut ich es vermag, und will auch, spätestens zur Osterzeit, das heilige Sakrament der Buße empfangen.” Was kannst du mehr sagen als dies “Ich will dies.”? Welchen Menschen haben die Engel bei der Geburt des Heilandes die Versöhnung gesungen? Denen, die guten Willens sind!
Und wenn Eltern sich wirklich nicht zum Frieden mit Gott entschließen könnten, so sollten sie doch zu Gott sprechen: “Ich bin ein Sünder, aber für dieses Kind bitte ich, wie Du willst, um Deinen Segen.” Wenn Gott das Verlangen des Kindes sieht, das doch ohne Schuld ist, sollte er seinen Segen verweigern? Ja, dieser Segen würde auf die Eltern zurückwirken.
Es sei auch noch ein Segensspruch angeführt, der in einer Pfarrei in Gebrauch ist, wo die Eltern ihre Kinder bei der Erstkommunionfeier vor dem Gang zum Taufgelübde segnen. (Die Kinder knien, weil sie erst fünf bis sieben Jahre zählen, bei den Eltern.) Die Eltern legen dem Kinde, das zwischen ihnen kniet, die Hand aufs Haupt, und der Priester betet vor:
“Ewiger Gott und Vater! Du hast mir dieses mein Kind gegeben. Mir hast Du das heilige Amt auferlegt, es für Dich zu erziehen. Du hast mir das Recht gegeben, in Deinem Namen zu befehlen, in Deiner Vollmacht zu strafen, in Deiner Kraft auch zu segnen.
So lege ich jetzt in dieser heiligen Stunde des Taufgelübdes meinen Elternsegen auf dieses Kind. Dieser Segen soll bleiben auf seinem Haupte und es geleiten auf allen seinen Wegen. Du, ewiger Vater, mache meinen Segen, wie Du es verheißen hast, wirksam durch Deine Macht.
So segne dich denn, mein liebes Kind, der heilige dreieinige Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist! Sein Segen komme über dich und bleibe allezeit bei dir. Amen.” .....

DIN A6, 50-seitig

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